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INNOVATION UND UMWELT

Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)

Mitte Oktober 2011 hat nach dem Deutschen Bundestag auch der Bundesrat dem Gesetzentwurf über die
Neuordnung des Geräte- und Produktsicherheitsrechts zugestimmt. Darin enthalten ist die Neufassung des
Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG), das zukünftig Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) heißen
wird. Es wird voraussichtlich am 1. Dezember 2011 in Kraft treten.
Durch das Gesetz soll das bestehende GPSG an die Verordnung (EG) 765/2008, die am 1. Januar 2010 in
Kraft getreten ist, angepasst werden. Diese EG-Verordnung gilt in Deutschland unmittelbar und somit neben dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz. Die sich daraus ergebenden konkurrierenden Regelungen führten zu Rechtsunklarheiten. Mit der Gesetzesanpassung sollen diese behoben werden. Schwerpunkte der Neufassung sind:

  • Das ProdSG sieht insbesondere im Bereich der Marktüberwachung neue Bestimmungen vor. So soll die Zusammenarbeit zwischen Marktüberwachung und Zoll intensiviert werden, um gefährliche Produkte möglichst frühzeitig aufspüren zu können.
  • Die Bestimmungen zum GS-Zeichen wurden im Hinblick auf die Voraussetzungen für seine Erteilung und die Kontrolle seiner Verwendung strenger gefasst und erweitert. Damit soll das GS-Zeichen nachhaltig gestärkt und Missbrauch bekämpft werden. Das GS-Zeichen hat sich in der Vergangenheit als verlässliches Instrument zur Information der Verbraucher bewährt. Mit seiner Aussage „geprüfte Sicherheit“ beeinflusst es die Kaufentscheidung und trägt so zum Verbraucherschutz bei.

Insgesamt wird mit dem Gesetz die Bedeutung des Produktsicherheitsgesetzes als die zentrale Vermarktungs- und Sicherheitsvorschrift für Produkte gestärkt und die Marktüberwachung im europäischen Verbund enger verzahnt. Weitere Informationen rund um das Thema Produktsicherheit finden unter dem Link anbei.

Quelle: IHK Südlicher Oberrhein, IHK Koblenz

DOKUMENT-NR. 79055

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