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Bundesamt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (Link: http://www.baua.de/de/Geraete-und-Produktsicherheit/Geraete-und-Produktsicherheit.html)
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Mitte Oktober 2011 hat nach dem Deutschen Bundestag auch der Bundesrat dem Gesetzentwurf über die
Neuordnung des Geräte- und Produktsicherheitsrechts zugestimmt. Darin enthalten ist die Neufassung des
Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG), das zukünftig Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) heißen
wird. Es wird voraussichtlich am 1. Dezember 2011 in Kraft treten.
Durch das Gesetz soll das bestehende GPSG an die Verordnung (EG) 765/2008, die am 1. Januar 2010 in
Kraft getreten ist, angepasst werden. Diese EG-Verordnung gilt in Deutschland unmittelbar und somit neben dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz. Die sich daraus ergebenden konkurrierenden Regelungen führten zu Rechtsunklarheiten. Mit der Gesetzesanpassung sollen diese behoben werden. Schwerpunkte der Neufassung sind:
Insgesamt wird mit dem Gesetz die Bedeutung des Produktsicherheitsgesetzes als die zentrale Vermarktungs- und Sicherheitsvorschrift für Produkte gestärkt und die Marktüberwachung im europäischen Verbund enger verzahnt. Weitere Informationen rund um das Thema Produktsicherheit finden unter dem Link anbei.
Quelle: IHK Südlicher Oberrhein, IHK Koblenz
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Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
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