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INNOVATION UND UMWELT

Aussetzung der Wehrpflicht

Aussetzung des Wehrdienstes - der neue Freiwilligendienst

Am 1. Juli 2011 trat das Gesetz zur Änderung wehrrechtlicher Vorschriften 2011 - kurz Wehrrechtsänderungsgesetz in Kraft.

Die wesentlichen Inhalt sind:

  • Aussetzung der Pflicht zur Ableistung des Grundwehrdienstes ab dem 1. Juli 2011
  • Angebot zur Ableistung eines freiwilligen Wehrdienstes von bis zu 23 Monaten Dauer für Männer und Frauen
  • Änderung der Rechtsgrundlagen für die Heranziehung von Reservistinnen und Reservisten zu weiteren Wehrdienstleistungen

DOKUMENT-NR. 72181

  • ZEITUNG

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