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INTERNATIONAL / AUSSENWIRTSCHAFT

Import und Eingang aus EG-Ländern

Import / Eingang aus EG-Ländern

Für Gemeinschaftswaren (EG-Ursprungswaren, verzollte Drittlandswaren) sind keine Zollformalitäten erforderlich. Lediglich für verbrauchssteuerpflichtige Waren - Alkohol, Tabakwaren und Mineralöl - bestehen noch Überwachungspflichten. Geblieben sind größtenteils nationale Besonderheiten hinsichtlich der Qualitäts-, Sicherheits- oder Kennzeichnungsbestimmungen sowie die zuvor genannten Verbote und Beschränkungen. Die früher an den Grenzen erforderlichen Meldepflichten sind in die Unternehmen verlagert worden.

Folgende Meldepflichten bestehen:

Steuerliche Meldepflichten:

Nachdem die Einfuhrumsatzsteuer weggefallen ist, wird eine Steuer auf den Erwerb erhoben. Der deutsche Käufer muss den Erwerb in seiner Umsatzsteuervoranmeldung deklarieren. Da er im Gegenzug einen Vorsteuerabzug vornehmen kann, sind damit keine Zahlungsströme an die Finanzverwaltung verbunden.

Diese Verfahrensweise gilt für Lieferungen zwischen Unternehmen, die jeweils über eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verfügen. In Deutschland wird diese Nummer vom

Bundeszentralamt für Steuern
Dienstsitz Saarlouis
Ahornweg 1-3
66740 Saarlouis
Referat Q 6
Tel.: +49-(0)228-406-1222
Fax: +49-(0)228-406-3801, -3753
Internet: www.bzst.bund.de

vergeben.

Abweichende Regelungen gelten insbesondere für Privatpersonen, die Waren in anderen Mitgliedstaaten kaufen und für Unternehmen, die neben der Erwerbsteuer auch von verbrauchsteuerpflichtigen Rege­lungen betroffen sind.

Statistische Meldepflichten:

Meldepflichtig sind Importeure, deren im EG-Handel getätigten jährlichen Eingänge aus anderen Mitgliedstaaten den Wert von – 300.000,-- (alle Eingänge addiert) überschreiten bzw. die im Vorjahr meldepflichtig waren.

Diese Meldungen für die Statistik müssen mit dem Vordruck Intrastat Eingang erfolgen und sind monatlich an das

Statistische Bundesamt
Außenhandel
65180 Wiesbaden
Telefon (06 11) 75-1
Internet: www.destatis.de

zu senden. Es gibt auch elektronische Verfahren. Die Vordrucke und eine Ausfüllanleitung sind beim Statistischen Bundesamt erhältlich.

Dieses Merkblatt gibt eine Orientierungshilfe ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

Wünschen Sie genauere Informationen, lassen Sie sich bitte persönlich beraten.

DOKUMENT-NR. 2017

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