Wehr- und Zivildienst lassen sich zeitlich verschieben, wenn z. B. zwingende betriebliche oder auch persönliche Gründe vorliegen. Die diesbezüglichen Verfahrensweisen haben mit Inkrafttreten des Wehrrechtsänderungsgesetzes 2008 am 09.08.2008 eine grundsätzliche Änderung erfahren.
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