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RECHT UND STEUERN

Arbeitsrecht und Personal

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RECHT UND STEUERN

Missbilligung und Abmahnung

Lesen Sie Hinweise zum Thema arbeitsrechtlichen Missbilligung und Abmahnung.
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RECHT UND STEUERN

Begründung eines Arbeitsverhältnisses

Bei welchen Stellen muss der Mitarbeiter angemeldet werden? Wie werden SV-Beiträge abgeführt? Teilzeitarbeit und Befristung von Arbeitsverhältnissen.
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Beschäftigung von Schwerbehinderten

Informationen zur Beschäftigung Schwerbehinderter finden Sie hier.
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RECHT UND STEUERN

AGG im Arbeitsrecht

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) trat mit einiger Verspätung zum 18. August 2006 in Kraft. Da es für die arbeitsrechtlichen Benachteiligungsverbote keine Übergangsfristen gibt, müssen Arbeitgeber dafür sorgen, dass ihre betrieblichen Abläufe und Strukturen und alle arbeitsrechtlichen Verträge und Maßnahmen mit dem AGG vereinbar sind. Andernfalls drohen Schadenersatzklagen sowie Unwirksamkeit arbeitgeberseitiger Maßnahmen.
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RECHT UND STEUERN

AGG im Zivilrechtsverkehr

Das neue AGG trat mit einiger Verspätung zum 18. August 2006 in Kraft. Unternehmer müssen dafür sorgen, dass alle Maßnahmen im Zusammenhang  mit der Durchführung eines Geschäftes, so vor allem die Auswahl der Vertragspartner und Preisgestaltungen, mit dem AGG vereinbart sind. Andernfalls drohen Schadensersatzklagen.
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RECHT UND STEUERN

Geringfügig Beschäftigte

Maximale Wochenstundenzahl, Umfang der Sozialversicherung und Lohnsteuer, Rechenbeispiele
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RECHT UND STEUERN

Kündigung von Arbeitsverhältnissen

Schriftform für Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Kündigungsfristen und Kündigungsschutz.
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RECHT UND STEUERN

Mutterschutz, Elternzeit und Erziehungsgeld

Informationen rund um die Themen Mutterschutz, Elternzeit und Erziehungsgeld finden Sie hier.
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RECHT UND STEUERN

Praktika (PDF, 142 KB)

Arbeitgeber wollen junge Mitarbeiter finden und erobern. Studenten und Absolventen suchen Gelegenheiten sich in ihrem zukünftigen Berufsfeld einmal auszuprobieren. Dafür gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten.
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RECHT UND STEUERN

Urlaubsanspruch

Gesetzliche Regelungen zu den Fragen des Urlaubsrechts finden Sie im Bundesurlaubsgesetz. So hat jeder Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub (§ 1 BUrlG). Es handelt sich dabei um einen gesetzlich bedingten Freistellungsanspruch des Arbeitnehmers von der ihm obliegenden Arbeitspflicht, der die Pflicht des Arbeitgebers zur Lohnzahlung unberührt lässt.
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RECHT UND STEUERN

Musterverträge

Hier finden Sie Muster zu arbeitsrechtlichen Verträgen.
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DOKUMENT-NR. 552

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16.05.2012

EU-Klimapolitik muss verlässlich bleiben

Die Klimaschutz-Ziele der Europäischen Union schienen geklärt, die für ihre Erreichung erforderlichen Maßnahmen festgelegt. Doch nun mehren sich Vorstöße, die Zielmarken heraufzusetzen und die Regeln für den Emissionshandel zu verschärfen – einmal mehr im europäischen Alleingang. Der DIHK warnt nachdrücklich davor, den Unternehmen in Europa Planungs- und Rechtssicherheit vorzuenthalten und ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu gefährden.