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Minijobs (Dokument-Nr.: 12599)
Externe Links
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Minijob Zentrale (Link: http://www.minijob-zentrale.de/)
Der Unterschied zwischen geringfügiger Beschäftigung und Vollzeitbeschäftigung liegt im wesentlichen in der Dauer der jeweiligen Arbeitszeit. Arbeitsrechtlich sind beide gleichgestellt. Es bestehen z.B. keine Unterschiede beim Kündigungsschutz, beim Urlaubsanspruch, bei Entgeltfortzahlungen.
Zu beachten sind jedoch die wesentlichen Unterschiede im Recht der Sozialversicherungen. Für geringfügig Beschäftigte existieren spezielle Regelungen, die für Arbeitgeber wirtschaftlich vorteilhaft sein können. Änderungen hat das Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23.12.2002 mit Wirkung ab 01.04.2003 gebracht.
Das Recht der Sozialversicherung unterscheidet zwischen
Zentral zuständig für die Meldeverfahren und Abführung der Sozialversicherungsbeiträge ist die Bundesknappschaft in Essen (Minijob-Zentrale).
Ausführliche Informationen finden Sie im nebenstehenden Merkblatt "Minijobs" sowie im Internet unter nebenstehenden Link.
Industrie- und Handelskammer Magdeburg
Alter Markt 8
D - 39104 Magdeburg
Telefon: 0391 5693-199
Telefax: 0391 5693-193
Email:internet@magdeburg.ihk.de
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Geschäftsstelle Salzwedel
Altperverstr. 22-24
D - 29410 Salzwedel
Telefon: 03901 422 044
Telefax: 03901 422 093
Email:rummel@magdeburg.ihk.de
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Geschäftsstelle Wernigerode
Schöne Ecke 10c
D - 38855 Wernigerode
Telefon: 03943 5497-0
Telefax: 03943 5497-23
Email: grimpe@magdeburg.ihk.de
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Büro Quedlinburg
Neuer Weg 22/23
D - 06484 Quedlinburg
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Email:barck@magdeburg.ihk.de
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Die Klimaschutz-Ziele der Europäischen Union schienen geklärt, die für ihre Erreichung erforderlichen Maßnahmen festgelegt. Doch nun mehren sich Vorstöße, die Zielmarken heraufzusetzen und die Regeln für den Emissionshandel zu verschärfen – einmal mehr im europäischen Alleingang. Der DIHK warnt nachdrücklich davor, den Unternehmen in Europa Planungs- und Rechtssicherheit vorzuenthalten und ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu gefährden.