- Telefon: 0391 5693-180
- Fax: 0391 5693-188
- Telefon: 0391 5693-183
- Fax: 0391 5693 333-183
- Telefon: 0391 5693-186
- Fax: 0391 5693 333-186
Geschützter Personenkreis
Am 01.07.2001 ist das neue Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) in Kraft getreten. Die vorher im Schwerbehindertengesetz (SchwbG) enthaltenen Regelungen wurden in den §§ 68 ff. im SGB IX integriert. Schwerbehinderte Menschen und sog. Gleichgestellte genießen im Arbeitsrecht einen besonderen Schutz. Schwerbehindert sind Personen, die wenigstens einen Grad der Behinderung von 50% haben. Die Feststellung der Schwerbehinderung erfolgt durch die Versorgungsämter; diese sind auch für die Ausstellung des Schwerbehindertenausweises zuständig. Die Feststellung der Behinderung durch die Versorgungsämter ist wichtig, weil der Behinderte seine Behinderteneigenschaft nachweisen muss und diesen Nachweis in der Regel nur durch den Feststellungsbescheid oder den Schwerbehindertenausweis führen kann. Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 30% und weniger als 50% können auf ihren Antrag von der Agentur für Arbeit Schwerbehinderten gleichgestellt werden. Voraussetzung für eine solche Gleichstellung ist, dass der Betreffende infolge der Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder nicht behalten kann. Die Entscheidung liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Agentur für Arbeit. Gleichgestellte werden, abgesehen vom Zusatzurlaub, arbeitsrechtlich wie Schwerbehinderte behandelt.
Industrie- und Handelskammer Magdeburg
Alter Markt 8
D - 39104 Magdeburg
Telefon: 0391 5693-199
Telefax: 0391 5693-193
Email:internet@magdeburg.ihk.de
mehr
Geschäftsstelle Salzwedel
Altperverstr. 22-24
D - 29410 Salzwedel
Telefon: 03901 422 044
Telefax: 03901 422 093
Email:rummel@magdeburg.ihk.de
mehr
Geschäftsstelle Wernigerode
Schöne Ecke 10c
D - 38855 Wernigerode
Telefon: 03943 5497-0
Telefax: 03943 5497-23
Email: grimpe@magdeburg.ihk.de
mehr
Büro Quedlinburg
Neuer Weg 22/23
D - 06484 Quedlinburg
Telefon: 03946 2685
Telefax: 03946 2685
Email:barck@magdeburg.ihk.de
mehr
Die Klimaschutz-Ziele der Europäischen Union schienen geklärt, die für ihre Erreichung erforderlichen Maßnahmen festgelegt. Doch nun mehren sich Vorstöße, die Zielmarken heraufzusetzen und die Regeln für den Emissionshandel zu verschärfen – einmal mehr im europäischen Alleingang. Der DIHK warnt nachdrücklich davor, den Unternehmen in Europa Planungs- und Rechtssicherheit vorzuenthalten und ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu gefährden.