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RECHT UND STEUERN

Versicherungsvermittler

Die Tätigkeit von Versicherungsvermittlern und -beratern ist grundsätzlich ein erlaubnispflichtiges Gewerbe. Wer als Versicherungsvermittler (Mehrfachagent/Makler) oder Versicherungsberater tätig sein will, muss bei der IHK einen Antrag auf Erlaubnis und Eintragung im Versicherungsvermittlerregister stellen.

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Antragsverfahren

Hier finden Sie zum Download die Anträge für die Erlaubniserteilung nach § 34d oder § 34e Gewerbeordnung und die Registrierung von Versicherungsvermittlern und -beratern. mehr

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Informationsportal

Über aktuelle Änderungen und Entwicklungen werden wir Sie zukünftig hier informieren. mehr

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Merkblatt Informations- und Beratungspflichten Versicherungsvermittler (PDF, 151 KB)

Hier finden Sie ein Merkblatt zu den Informations- und Beratungspflichten von Versicherungsvermittlern. zum Download

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Internet-Impressum Versicherungsvermittler (PDF, 53 KB)

Hier finden Sie wichtige Hinweise für Ihren Internetauftritt. zum Download

DOKUMENT-NR. 11972

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16.05.2012

EU-Klimapolitik muss verlässlich bleiben

Die Klimaschutz-Ziele der Europäischen Union schienen geklärt, die für ihre Erreichung erforderlichen Maßnahmen festgelegt. Doch nun mehren sich Vorstöße, die Zielmarken heraufzusetzen und die Regeln für den Emissionshandel zu verschärfen – einmal mehr im europäischen Alleingang. Der DIHK warnt nachdrücklich davor, den Unternehmen in Europa Planungs- und Rechtssicherheit vorzuenthalten und ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu gefährden.