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RECHT UND STEUERN

Anspruchsmissbrauch - Rechtsmissbräuchliche Massenabmahnungen wegen fehlerhafter Online-Widerrufsbelehrung

Die Versendung einer Vielzahl wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen in gleichgelagerten Fällen der fehlerhaften Widerrufsbelehrung im Internet kann einen Rechtsmissbrauch gemäß § 8 Abs. 4 UWG darstellen. Das geht aus einem Urteil des LG Paderborn vom 03.04.2007 (Az.: 7 O 20/07) hervor.

Das Gericht war der Meinung, dass die Antragstellerin zu einem Kreis von Unternehmen gehört, die sich mit Anwaltskanzleien „verbündet” hätten, die mit solchen massenhaften Abmahnungen die eigenen Einkünfte erhöhen wollten. Zwar fehle der Kammer eine exakte Übersicht über die Anzahl der getätigten Abmahnungen. Allerdings gebe es zahlreiche Hinweise auf ein rechtsmissbräuchliches Verhalten. Zum einen würden Anträge gestreut bei verschiedenen Gerichten gestellt. Zum anderen beschäftige die Antragstellerin drei Anwaltsbüros im Abmahnwesen. Weiter scheine ihr der Überblick über das Massengeschäft verloren gegangen zu sein. Schließlich sei ein wirtschaftliches oder wettbewerbspolitisches Interesse nicht zu erkennen.

Die Entscheidung steht im Widerspruch zu einer Reihe von jüngeren Entscheidungen in ähnlich gelagerten Fällen, in denen ein Anspruchsmissbrauch verneint wurde, wenn kein kollusives Zusammenwirken mit den Rechtsanwälten nachweisbar ist (vgl. OLG München, Beschluss v. 20.12.2006, Az. 29 W 2904/06 - Versandkostenhinweis, Wettbewerbsrecht Aktuell 4/2007; OLG München, Beschluss v. 12.12.2006, Az. 6 W 2908/06 - Media Markt, Wettbewerbsrecht Aktuell 3/2007; OLG Frankfurt a. M., Urteil v. 14.12.2006, Az. 6 U 129/06, rechtskräftig, Wett-bewerbsrecht Aktuell 3/2007).

Quelle: Entscheidungen

Urteil im Volltext unter:

http://www.lampmann-behn.de

DOKUMENT-NR. 12422

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