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RECHT UND STEUERN

Die 10 häufigsten Fragen zum Wettbewerbsrecht

Ein alter Spruch in der Kaufmannschaft lautet: " Wer nicht wirbt, der stirbt." Der Erfolg unternehmerischer Aktivitäten hängt nicht selten von der geschickten bzw. kreativen Bewerbung der Produkte und Dienstleistungen ab. Dies gilt für den gesamten Zeitraum der unternehmerischen Tätigkeit, insbesondere aber für die Phase der Existenzgründung, da der angehende Unternehmer sich erst auf dem Markt etablieren muss. Viele Marketingkonzepte werden erstellt, die dann aber nur all zu schnell deutscher wettbewerbsrechtlicher Realität weichen müssen. Teilweise unüberwindbar scheinen die Hürden, die das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb), das Kartellgesetz (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) sowie andere wettbewerbsrechtliche Vorschriften - insbesondere der dazu ergangenen Rechtsprechung - vor ihnen aufbauen. Ein Übriges tragen solche Abmahnvereine dazu bei, denen es nicht auf die Wahrung des lauteren Wettbewerbs ankommt, sondern deren einziges Ziel darin besteht, Einnahmen aus dem Aufwendungsersatz für Abmahnungen zu erzielen.

Eine traditionelle Serviceleistung der IHK Magdeburg besteht darin, ihre Mitgliedsunternehmen in wettbewerbsrechtlichen Fragen zu beraten. Um unsere Unternehmen und gerade auch die Unternehmen, die noch nicht allzu lange auf dem Markt tätig sind, in dieser Hinsicht zu sensibilisieren, möchten wir in diesem Beitrag die häufigsten Fragestellungen, die sich aus der Beratungstätigkeit der IHK in der Vergangenheit ergeben haben, darstellen und beantworten. Dieser Beitrag ist speziell zugeschnitten auf den Einzelhandel, da gerade auch aus dieser Branche die meisten Problemstellungen an die IHK herangetragen werden.

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16.05.2012

EU-Klimapolitik muss verlässlich bleiben

Die Klimaschutz-Ziele der Europäischen Union schienen geklärt, die für ihre Erreichung erforderlichen Maßnahmen festgelegt. Doch nun mehren sich Vorstöße, die Zielmarken heraufzusetzen und die Regeln für den Emissionshandel zu verschärfen – einmal mehr im europäischen Alleingang. Der DIHK warnt nachdrücklich davor, den Unternehmen in Europa Planungs- und Rechtssicherheit vorzuenthalten und ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu gefährden.