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Am 30. Dezember 2008 ist die Reform des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Kraft getreten. Das neue Gesetz enthält nach wie vor Altbekanntes, wie das Verbot belästigender oder irreführender Werbung, aber auch viele Neuerungen, die bei Nichtbeachtung zur Abmahnfalle werden können. Vorliegend hat die Industrie- und Handelskammer Magdeburg die wichtigsten Regelungen zusammengefasst:
Überblick:
I. Das Verbot unlauterer geschäftlicher Handlungen § 3 UWG
II. Die gesetzlichen Beispiele unlauterer Handlungen § 4 UWG
III. Das Verbot der Irreführung und Lockvogelangebote § 5 UWG
IV. Das Unterlassen von Informationspflichten § 5 a UWG
V. Die Sonderveranstaltungen und Schlussverkäufe
VI. Die Grenzen der Werbevergleiche § 6 UWG
VII. Das Verbot unzumutbarer Belästigungen § 7 UWG
VIII. Der Gewinnabschöpfungsanspruch § 10 UWG
IX. Die Schwarze Liste
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Die Klimaschutz-Ziele der Europäischen Union schienen geklärt, die für ihre Erreichung erforderlichen Maßnahmen festgelegt. Doch nun mehren sich Vorstöße, die Zielmarken heraufzusetzen und die Regeln für den Emissionshandel zu verschärfen – einmal mehr im europäischen Alleingang. Der DIHK warnt nachdrücklich davor, den Unternehmen in Europa Planungs- und Rechtssicherheit vorzuenthalten und ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu gefährden.