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RESOLUTION OSTDEUTSCHER KAMMERN

Der Osten Deutschlands darf nicht trocken gelegt werden

Eine gemeinsame Resolution aller ostdeutschen Industrie-und Handelskammern (IHKn) gegen die vom Bundesverkehrsministeriumgeplante Neukategorisierung der Bundeswasserstraßen ist am 6. Februar von mehreren ostdeutschen IHK-Präsidenten dem Beauftragten der Bundesregierung für die Neuen Bundesländer, Dr. Christoph Bergner, in Berlin übergeben worden. "Dieses bisher einmalige Vorgehen ist der besonderen Tragweite der aktuellen Umverteilungspläne des Bundesverkehrsministeriums bei der Finanzierung der Wasserstraßen geschuldet. Erstmals wird der im Grundgesetz fixierte Anspruch auf gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Regionen Deutschlands aufgegeben.
Der Osten Deutschlands soll de facto vom Verkehrsträger Wasserstraße abgekoppelt werden. Damit würde in weiten Teilen Deutschlands die ökonomisch und ökologisch gebotene Verkehrsverlagerung auf das Binnenschiff verhindert oder eine wirtschaftliche Nutzung der Wasserstraße gänzlich unmöglich gemacht", so Carola Schaar, Präsidentin der Industrie-und Handelskammer Halle-Dessau, zum Hintergrund des Berlin-Termins.
Die IHKn sprechen von einer damit einhergehenden Entwertung bereits getätigter Investitionen von Bund, Ländern und Wirtschaft in Milliardenhöhe zum Schaden der bundesdeutschen Volkswirtschaft insgesamt. Es würden nicht nur "Investitionsruinen" produziert, sondern auch das gesamtwirtschaftliche Wachstumspotenzial geschmälert. "Die Wachstumsbranche Tourismus wird vor allem in den Bereichen Wassertourismus und -sportwirtschaft in ihrer Entwicklung benachteiligt. Die ostdeutschen IHKn fordern von der Bundesregierung eine verlässliche und zukunftsorientierte Wasserstraßenpolitik, die die Sicherung ausgeglichener infrastruktureller und wirtschaftlicher Verhältnisse in ganz Deutschland im Blick behält und ihre Investitionsentscheidungen auf der Grundlage konzeptioneller Netzplanungen sowie konkreter Nutzen-Kosten-Abschätzungen trifft. Ein Bundeswasserstraßen-Ausbaugesetz sollte erlassen, der Investitionsstopp für baureife Vorhaben an den Wasserstraßen sofort aufgehoben und die Instandhaltungsmaßnahmen an den Wasserstraßen zügig fortgesetzt werden.

DOKUMENT-NR. 80382

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