Jedes Jahr werden in Deutschland mehrere Millionen Tonnen Gefahrgüter im Straßenverkehr, im Luftverkehr, im Eisenbahnverkehr, im Seeverkehr, im Binnenschifffahrtsverkehr befördert. Dadurch bestehen erhebliche Gefahren für das Leben und die Gesundheit von Menschen, Tieren und Umwelt. Zur Abwehr von Gefahren, die vom Transport gefährlicher Güter ausgehen, wurden besondere Vorschriften erlassen. Wir nennen sie insgesamt Gefahrgutvorschriften.
Fahrzeugführer, die gefährliche Güter mit Kraftfahrzeugen befördern, müssen eine Qualifikation zum Gefahrgutfahrer (ADR-Bescheinigung*) nachweisen. Die Vorbereitung auf die von der IHK abgenommene Gefahrgutfahrerprüfung erfolgt durch bundeseinheitliche Lehrgänge bei autorisierten Schulungsveranstaltern. Unternehmer und Inhaber von Betrieben, die an der Beförderung von gefährlichen Gütern beteiligt sind, müssen des weiteren einen Gefahrgutbeauftragten bestellen. Als Gefahrgutbeauftragter darf tätig werden, wer Inhaber eines für den bzw. die betreffenden Verkehrsträger gültigen Schulungsnachweises ist. Dieser Nachweis wird von der IHK erteilt, wenn der zukünftige Gefahrgutbeauftragte erfolgreich an einer bundeseinheitlichen Schulung teilgenommen hat.
*ADR-Bescheinigungen
über die Schulung der Führer von Kraftfahrzeugen zur Beförderung gefährlicher Güter. Ziel der Schulung ist es, den Fahrzeugführern die Gefahren bewusst zu machen, die mit der Beförderung gefährlicher Güter verbunden sind und ihnen die erforderlichen grundlegenden Kenntnisse zu vermitteln, die erforderlich sind, um die Gefahr eines Zwischenfalls auf ein Mindestmaß zu beschränken.
ADR
Accord europeen relatif au transport international des marchandises dangereuses par route
Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße