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BAURECHT

Bauordnungsrecht

Bei Neubauvorhaben, Betriebserweiterungen und Nutzungsänderungen berät die IHK zu Fragen des Planungs- und Bauordnungsrechtes. Ein Schwerpunkt bildet die Unterstützung bei notwendigen behördlichen Abstimmungen, insbesondere mit den jeweiligen Bauordnungsämtern. Die IHK wird zudem bei der Novellierung und Änderung der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt beteiligt.

Mit dem 3. Investitionserleichterungsgesetz wurde die Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) novelliert. Nachfolgend können Sie die aktuelle Fassung der BauO LSA* lesen.

Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA)

* verkündet als Artikel 1 des Dritten Gesetzes zur Erleichterung von Investitionen, Gesetz über die Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt und zur Änderung weiterer Gesetze (Drittes Investitionserleichterungsgesetz) vom 20. Dezember 2005 - mehrfach geändert durch das Gesetz vom 16. Dezember 2009

DOKUMENT-NR. 824

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