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Landesentwicklungsplan Sachsen-Anhalt (Link: http://www.lep.sachsen-anhalt.de)
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Landesplanung ist die übergeordnete, überörtliche und koordinierte Planung der angestrebten räumlichen Entwicklung innerhalb eines Landes. In der Bundesrepublik Deutschland wird die Landesplanung von den Ländern wahrgenommen.
Die wesentlichen Aufgaben der Landesplanung sind
Durch zusammenfassende, übergeordnete Raumordnungspläne und durch Abstimmung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen wird der Gesamtraum des Landes Sachsen-Anhalt und seine Teilräume entwickelt, geordnet und gesichert. Dabei sind
1. Unterschiedliche Anforderungen aufeinander abzustimmen und auftretende Konflikte auszugleichen;
2. Vorsorge für einzelne Raumfunktionen und Raumnutzungen zu treffen.
Ökologische, ökonomische und soziale Anforderungen an die Raumnutzung müssen gleichwertig miteinander in Einklang gebracht werden. Dazu soll die Raumstruktur unter Beachtung der Erfordernisse der nachhaltigen Entwicklung so gestaltet werden, dass eine langfristige Entwicklung des Landes zu einem für die Bundesrepublik Deutschland und für Europa bedeutsamen Wirtschafts-, Wissenschafts- und Kulturraum möglich wird.
© IHK Magdeburg
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
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