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STARTHILFE UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG

SV-rechengrößen und neue Sachbezugswerte für 2012

Das Kabinett hat die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen und zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung beschlossen. Die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung werden hiermit gemäß der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr angepasst. Die Verordnungen bedürfen noch der Zustimmung des Bundesrats, die erfahrungsgemäß ohne Änderungen erfolgen dürfte.

 

Die wichtigsten Rechengrößen 2012 im Überblick:

West

Ost

Monat

Jahr

Monat

Jahr

Beitragsbe-messungsgrenze

allgemeine
Rentenversicherung

5.600 €

67.200 €  

4.800 €

57.600 €

knappschaftliche
Rentenversicherung


6.900 €


82.800 €


5.900 €


70.800 €

Arbeitslosenver-

sicherung

5.600 €

67.200 €

4.800 €

57.600 €

Kranken- u. Pflege-

versicherung

3.825 €

45.900 €

3.825 €

45.900 €

Versicherungs-

pflichtgrenze:

Kranken- u. Pflegeversicherung

4.237,50 € 

50.850 €

4.237,50 €

50.850 €

Bezugsgröße in der
Sozialversicherung


2.625 €


31.500 €


2.240 €


26.880 €

vorläufiges Durchschnittsentgelt / Jahr in der Rentenversicherung: 32.446 €

 

Die Bezugsgröße erhöht sich für das Jahr 2012 auf 2.625 €/Monat (2011-2.555 €/Monat). Diese hat unter anderem für die Festsetzung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlagen für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung und für die Beitragsberechnung von versicherungspflichtigen Selbstständigen in der gesetzlichen Rentenversicherung Bedeutung. Im Vergleich zum Vorjahr ändert sich die Bezugsgröße (Ost) nicht und beträgt weiterhin 2.240 €/Monat. Im Jahr 2012 steigt die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung auf 5.600 €/Monat (2011-5.500 €/Monat).

Die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) verändert sich im Vergleich zum Vorjahr nicht und beträgt weiterhin 4.800 €/Monat.

Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (Jahresarbeitsentgeltgrenze) steigt auf 50.850 € (2011-49.500 €). Für alle Versicherten beträgt die Beitragsbemessungsgrenze im Jahr 2012 in der gesetzlichen Krankenversicherung 45.900 € (2011-44.550 €) bzw. 3.825 € monatlich (2011-3.712,50 €).

Die voraussichtlichen Sachbezugswerte 2012 betragen für die Verpflegung monatlich 219 € statt 217 € und für die Unterkunft 212 € statt bisher 206 €. Der Sachbezugswert für das Frühstück bleibt unverändert. Dagegen erhöht sich der Wert für ein Mittag- und Abendessen von 2,83 € auf 2,87 €.

Die Werte für Verpflegung und Unterkunft sind jährlich an die Entwicklung der Verbraucherpreise anzupassen. Der Verbraucherpreisindex für Verpflegung ist im maßgeblichen Zeitraum von Juni 2010 bis Juni 2011 um 1,1 Prozent und für Unterkunft oder Mieten um 3 Prozent gestiegen.

Die Neuen Werte gelten nach Zustimmung des Bundesrates ab 1. Januar 2012

 

DOKUMENT-NR. 79522

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